Aktuelles
Die Arbeit mit Gefahrstoffen in einem Betrieb unterliegt zahlreichen rechtlichen Anforderungen. Die Erfüllung der gesetzlichen Maßnahmen soll die Risiken bei Tätigkeiten mit einem Gefahrstoff minimieren bzw. dafür sorgen, dass kein Risiko entsteht. Deshalb ist unter anderem eine Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Pflicht. Im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung ist eine Substitutionsprüfung für Gefahrstoffe verpflichtend. Im folgenden Artikel lesen Sie, was man unter Substitution gefährlicher Stoffe versteht und wie Sie eine Substitutionsprüfung gemäß aktueller Verordnung durchführen können.
Die Substitution von Gefahrstoffen bezeichnet das Ersetzen eines Gefahrstoffes durch einen Stoff, ein Gemisch oder ein Erzeugnis, der/das insgesamt zu einer geringeren Gefährdung von Beschäftigten in einem Betrieb führt. Auch ein Verfahren, das ein Risiko für die Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt darstellt, soll durch ein Verfahren mit einer insgesamt geringeren Gefährdung ersetzt werden. Sowohl ein Stoff als auch ein Verfahren mit einer verringerten Gefährdung wird als „Substitutionslösung“ bezeichnet. Anstatt den Gefahrstoff auszutauschen, können auch technische Schutzmaßnahmen den Umgang mit dem Stoff sicherer machen. Das macht die Gefahrstoff-Substitution zu einem wichtigen Arbeitsschutz-Mittel.
Für Stoffe auf der REACH Kandidatenliste / SVHC-Liste empfiehlt sich generell eine Substitutionsprüfung, da diese Stoffe als besonders besorgniserregend gelten und vor der Aufnahme in ein Zulassungsverfahren stehen. Ein Stoff oder eine Stoffgruppe kann dann nur noch mit besonderer Zulassung hergestellt, importiert und verwendet werden. Diese Stoffe sollen, wenn wirtschaftlich und technisch möglich, schrittweise durch geeignete Alternativtechnologien und -stoffe ersetzt werden.
Die Ermittlung von Möglichkeiten zur Substitution von Gefahrstoffen und gefährlichen Verfahren ist Teil der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung. Insofern es bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen zu einer Gefährdung der Gesundheit oder Sicherheit von Beschäftigten kommen kann, haben Arbeitgeber immer die Pflicht, Möglichkeiten der Substitution zu prüfen (Substitutionspflicht). Für die Substitutionsprüfung sind branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellungen sowie Sicherheitsdatenblätter zu prüfen. Zusätzlich können weitreichende Entscheidungen notwendig sein. Dies ist der Fall, wenn eine hohe Gefährdung von dem Stoff oder Verfahren ausgeht sowie wenn eine große Anzahl an Personen gefährdet ist. Für diese weitreichenden Entscheidungen können im Rahmen einer Substitutionsprüfung für Gefahrstoffe eine vertiefte Recherche und eine detaillierte Prüfung notwendig sein.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) beinhalten unter anderem technische Vorgaben für das Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen (TRGS 200), Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 500) sowie zu Ersatzstoffen und Ersatzverfahren (TRGS 600). Enthalten in TRGS 600 ist auch das sogenannte „GHS Spaltenmodell“ (Anhang 2 der TRGS 600 „Substitution“). Das Spaltenmodell ermöglicht dank der leicht verständlichen Tabellenmatrix einen schnellen Vergleich von Stoffen und Gemischen anhand weniger Informationen.
Halten Arbeitgeber die Technischen Regeln für Gefahrstoffe ein, ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Anforderungen aus der Gefahrstoffverordnung erfüllt sind.
Eine Substitutionsprüfung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss durchgeführt werden:
Dann muss der Arbeitgeber prüfen, ob eine Substitution möglich ist (§ 6 Abs. 1 GefStoffV) und diese vorrangig durchführen (§ 7 Abs. 3 GefStoffV). Bei der Substitutionsprüfung für Gefahrstoffe sowie bei der Bewertung, welche Maßnahmen in der spezifischen Situation im Unternehmen am besten geeignet sind, können eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Betriebsarzt den Arbeitgeber beraten.
In den TRGS 600 wird folgende Vorgehensweise bei der Durchführung der Substitutionsprüfung empfohlen:
Das Ergebnis der Substitutionsprüfung kann lauten:
Unsere Software ExESS® unterstützt EHS-Manager, Sicherheitsbeauftragte und Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV und der professionellen Substitutionsprüfung für Gefahrstoffe. Darüber hinaus bietet ExESS® viele weitere Funktionen im Bereich EHS Management wie ein übersichtliches Gefahrstoffmanagament, eine leicht zu bedienende Sicherheitsdatenblatt-Software inkl. einfacher Kennzeichnung von Gefahrstoffen und mehr. Zudem sind alle benötigten Stoffdatenbanken wie NVZ, IFRA, INCI, Cosing, CLP Anhang VI und REACH Studienergebnisse sowie Gefahrgutdatenbanken direkt in der Installation enthalten oder können auf Wunsch aktiviert werden. Sämtliche Datenbanken werden regelmäßig angepasst, wenn Verordnungen aktualisiert oder neue regulatorische Vorgaben in Kraft treten.