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Sicherheitsdatenblätter (SDBs) bzw. Saftey Data Sheets (SDS) sind ein wichtiges Dokument für die sichere Handhabung von Chemikalien und gefährlichen Stoffen. Sie enthalten Informationen über die Gefahren von Chemikalien, sowie Maßnahmen zur Vorbeugung von Unfällen am Arbeitsplatz, im Lager und beim Transport sowie Maßnahmen zur Ersten Hilfe bei Unfällen. Erfahren Sie, wer ein Sicherheitsdatenblatt erstellen muss, wie das SDB aufgebaut und was darin enthalten sein muss und wie Sie den Prozess der SDB Erstellung vereinfachen können.
Alle Unternehmen, die gefährliche Stoffe herstellen, importieren, vertreiben oder verwenden, müssen ein Sicherheitsdatenblatt erstellen und dieses ihrer gesamten Lieferkette zur Verfügung stellen. Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Verordnung) sowie die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) beinhalten Regeln zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, deren Aufbau und Inhalten.
Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern sollte durch Personen erfolgen, die über das notwendige Wissen und ggf. entsprechende Schulungsunterlagen verfügen. Meist sind die spezialisierten EHS-Manager eines Unternehmens mit der SDB Erstellung betraut.
Ein Sicherheitsdatenblatt sollte klar und verständlich sein, sodass es vom Anwender leicht interpretiert werden kann. Die Verwendung von standardisierten Sätzen, Symbolen und Abkürzungen erleichtert die Lesbarkeit. Das Sicherheitsdatenblatt muss zudem in der Sprache des Landes erstellt werden, in dem es verwendet werden soll. International tätige Unternehmen müssen daher Sicherheitsdatenblätter regelmäßig in mehreren Sprachen erstellen und zur Verfügung stellen. Durch Aktualisierungen von nationalen und internationalen Verordnungen ändern sich mitunter die Pflichten in Zusammenhang mit bestimmten gefährlichen Stoffen oder die Gefahren, die von diesen ausgehen. In diesen Fällen und falls sich die Zusammensetzung des Gemischs ändert, müssen die verantwortlichen Unternehmen ein aktualisiertes Sicherheitsdatenblatt für nachgeschaltete Anwender erstellen.
SDBs müssen leicht zugänglich sein für Mitarbeiter, Anwender und weitere Personen in der Lieferkette. Sie müssen an einem Ort aufbewahrt werden, an dem sie von allen Personen, die mit dem Stoff oder Gemisch in Berührung kommen, leicht gefunden werden. Auf Anfrage müssen SDBs kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt für alle Mitarbeiter, Kunden, Behörden und andere Personen, die mit dem Stoff oder Gemisch in Berührung kommen können.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 erhielt der Anhang II der REACH-Verordnung die aktuell gültige Fassung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 2020/878. Für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern gilt seitdem: Alle nach dem 31. Dezember 2022 bereitgestellten SDBs müssen im Format gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2020/878 zur Verfügung gestellt werden.
Generell müssen SDBs alle relevanten Informationen über den gefährlichen Stoff bzw. das gefährliche Gemisch enthalten. Diese Informationen sind in 16 Abschnitten zusammengefasst, deren Reihenfolge bei jeder Sicherheitsdatenblatt-Erstellung gleich ist. Die Abschnitte gliedern sich wie folgt.
In diesem Abschnitt werden allgemeine Informationen zum Gefahrstoff bzw. zum gefährlichen Gemisch sowie zum Unternehmen bereitgestellt. Die Angabe folgender Daten ist Pflicht:
In diesem Abschnitt werden die Bestandteile des Stoffes oder Gemischs sowie deren gefährliche Bestandteile angegeben. Die erforderlichen Informationen umfassen:
In diesem Abschnitt werden die Gefahren des Stoffes oder Gemischs beschrieben. Diese Informationen werden für alle Gefahrstoffe in folgender standardisierter Form angegeben:
In diesem Abschnitt werden die Maßnahmen zur Ersten Hilfe bei Unfällen mit dem Stoff oder Gemisch beschrieben. Diese umfassen:
In diesem Abschnitt werden die Maßnahmen zur Brandbekämpfung bei Bränden mit dem Stoff oder Gemisch beschrieben. Diese umfassen:
In diesem Abschnitt werden die Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung des Stoffes oder Gemischs in die Umwelt beschrieben. Angegeben werden müssen:
In diesem Abschnitt werden die Bedingungen für die sichere Handhabung und Lagerung des Stoffes oder Gemischs beschrieben. Dafür müssen folgende Informationen angegeben werden:
In diesem Abschnitt werden die Arbeitsplatzgrenzwerte für den Stoff oder das Gemisch angegeben. Diese umfassen:
In diesem Abschnitt werden die physikalischen und chemischen Eigenschaften des gefährlichen Stoffes oder Gemischs beschrieben. Dazu gehören folgende Punkte:
Sollten Angaben fehlen, muss dies für jeden fehlenden Punkt begründet werden.
In diesem Abschnitt werden die Stabilität und Reaktivität des Stoffes oder Gemischs sowie Bedingungen, die zu gefährlichen Reaktionen führen, beschrieben. Dazu gehören folgende Punkte:
In diesem Abschnitt werden die gesundheitsgefährdenden Wirkungen des Stoffes oder Gemischs beschrieben. Dazu gehören die folgenden Punkte:
In diesem Abschnitt werden die Umweltauswirkungen des Stoffes oder Gemischs beschrieben. Dazu gehören folgende Informationen:
In diesem Abschnitt werden die Verfahren zur Abfallbehandlung des Stoffes oder Gemischs beschrieben. Dieser Bereich enthält Hinweise zur Entsorgung. Dazu gehören:
In diesem Abschnitt werden die Transportinformationen für den Stoff oder das Gemisch angegeben. Diese werden jeweils für alle Transportwege (Straße, Luft, Wasser, Schiene) angegeben. Dazu gehören die folgenden Punkte:
In diesem Abschnitt erfolgt die Angabe weiterer Rechtsvorschriften, wenn für den Stoff, das Gemisch oder einzelne Bestandteile besondere rechtliche Regelungen gelten. Dazu gehören bspw. Verwendungs- oder Zulassungsbeschränkungen laut REACH-Verordnung. Auch geltende nationale Vorschriften bspw. zur Lagerung müssen hier aufgeführt werden. Darüber hinaus muss der Hersteller in diesem SDB-Abschnitt angeben, ob er eine Stoffsicherheitsbeurteilung gemäß REACH erstellt hat.
In diesem Abschnitt müssen die in Abschnitt 2 und 3 aufgeführten Gefahren- und Sicherheitshinweise im Wortlaut vermerkt werden. Der Hersteller, In-Verkehr-Bringer oder Lieferant ist zudem verpflichtet, hier sämtliche zusätzliche Informationen aufzuführen, von denen er annimmt, dass sie von Bedeutung sind für die Gesundheit und Sicherheit von Personen, die am Arbeitsplatz mit den gefährlichen Stoffen bzw. Gemischen zu tun haben.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) stellt auf ihrer Website ein Sicherheitsdatenblatt-Muster zur Verfügung. Dabei handelt es sich um ein Leerformular im Format DOCX oder PDF.
Dieses Muster eines Sicherheitsdatenblatts dient vor allem der Strukturierung der Inhalte gemäß REACH und CLP. Es liefert allerdings keine Informationen zum individuellen Gefahrstoff bzw. zum gefährlichen Gemisch, dessen Zusammensetzung und Kennzeichnung sowie zu konkreten Formulierungen. Diese Informationen müssen in der Regel beschafft werden vom Lieferanten, aus Datenbanken oder aus der eigenen Chemikalienverwaltung und Stoffdatenbank.
Dieses Muster müsste für alle Stoffe bzw. Gemische einzeln ausgefüllt werden. Gerade bei einem großen Chemikalien-Bestand kann dies eine langwierige und unnötig aufwendige Aufgabe für EHS-Manager oder andere Verantwortliche werden. Effizienter, einfacher und ressourcenschonender ist es, mit Unterstützung einer spezialisierten Software das Sicherheitsdatenblatt erstellen zu lassen.
Seit 1999 entwickelt Lisam Systems Lösungen für global und regional agierende Unternehmen, die EHS-relevante Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Mit unserer innovativen Sicherheitsdatenblätter Software ExESS® können Verantwortliche im Unternehmen mit nur einer einzigen Softwarelösung alle Bereiche der Sicherheitsdatenblatt-Erstellung abdecken. Besonders praktisch: Mit wenigen Klicks können Sie Sicherheitsdatenblätter erstellen lassen auf Grundlage von umfangreichen integrierten Datenbanken mit Phrasen und Textausschnitten.
Durch die Anbindung Ihrer Stoffdatenbank und die integrierten intenationalen Regelwerke (GHS, REACH, CLP, OSHA, ANSI, GHS für UN, US, Japan, Südkorea, USA und Kanada sowie länderspezifische Einstufungen) stehen Ihnen alle relevanten Angaben direkt zur Verfügung.
Erstellen Sie einfach Übersetzungen für Ihre SDBs und nutzen Sie die integrierte Dokumentenverteilung mit elektronischer Aufzeichnung aller Aktivitäten. Muss ein Sicherheitsdatenblatt aktualisiert werden, können Sie direkt im System die Anpassungen auf der Grundlage aktueller Verordnungen vornehmen.
Unsere umfangreiche EHS Management Software bietet neben der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern auch die Möglichkeit, passende Gefahrstoffetiketten zu erstellen, Ihr Gefahrstoffmanagement zu optimieren sowie eine unkomplizierte Bestandsverwaltung und Mengenverfolgung zu gewährleisten.
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