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SCIP-Meldungen in EWR-Ländern

veröffentlicht am: 6. Dezember 2022
SCIP-Meldungen in EWR-Ländern

Die ECHA gibt bekannt, dass die Verpflichtung zur Einreichung von Meldungen an die SCIP-Datenbank nun auch auf Unternehmen ausgedehnt wurde, die Erzeugnisse in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) liefern. Seit dem 7. November können auch Island, Liechtenstein und Norwegen Anmeldungen für ihre Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten, einreichen.

SCIP ist die Datenbank für Informationen über besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen als solchen oder in komplexen Gegenständen (Produkten), die im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie (WRRL) eingerichtet wurde.

Seit Januar 2021 sind EU-Unternehmen verpflichtet, SCIP-Meldungen einzureichen. Die Datenbank enthält inzwischen 8,7 Millionen durchsuchbare Meldungen von über 8600 Unternehmen.

Hier finden Sie die SCIP Datenbank: https://echa.europa.eu/de/scip

Lesen Sie hier auch den vollständigen Artikel der ECHA: https://echa.europa.eu/de/-/eea-countries-can-soon-notify-to-scip-database

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