Aktuelles

REACH-Anhang XVII: Neue Änderungen

veröffentlicht am: 27. Juni 2024 | zuletzt aktualisiert am: 4. Juli 2024
REACH-Anhang XVII: Neue Änderungen

Am 5. Juni trat eine neue Änderung des REACH-Anhangs XVII in Bezug auf Octamethylcyclotetrasiloxan (D4), Decamethylcyclopentasiloxan (D5) und Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6) in Kraft.
Diese Stoffe, die häufig in abwaschbaren Kosmetika und verschiedenen anderen Produkten verwendet werden, unterliegen neuen Beschränkungen. Diese zielen darauf ab, den Umweltschutz und die Gesundheitssicherheit in der gesamten EU zu stärken.

Die wichtigsten regulatorischen Änderungen:

  • Marktbeschränkungen: Produkte, die D4, D5 und D6 in Konzentrationen von mehr als 0,1 % enthalten, dürfen nach bestimmten Fristen nicht mehr verkauft werden.
  • Verwendungsbeschränkungen: Unternehmen müssen die Verwendung dieser Chemikalien als Lösungsmittel in der chemischen Reinigung und in anderen bestimmten Anwendungen bis zu den festgelegten Terminen einstellen.
  • Ausnahmen: D4, D5 und D6 sind für bestimmte Anwendungen im Rahmen von befristeten Ausnahmeregelungen zugelassen, die ihre Verwendung unter kontrollierten Umständen erlauben, bis weitere Beschränkungen in Kraft treten.

Unsere Software ExESS unterstützt Sie bei der Einhaltung europäischer und internationaler Standards und Richtlinien. Informieren Sie sich bei uns über regulatorische Inhalte und die Sicherheitsbewertung von Kosmetikprodukten.

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1328/oj


Zurück zur News-Übersicht