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REACH Anhang XVII: Informationen zu beschränkten Stoffen, Anwendung und Folgen

veröffentlicht am: 29. August 2023
REACH Anhang XVII: Informationen zu beschränkten Stoffen, Anwendung und Folgen

Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) soll als eine der bedeutendsten europäischen Gesetzgebungen die sichere Verwendung von Chemikalien in der EU gewährleisten. Ein wichtiger Bestandteil der REACH-Verordnung ist der Anhang XVII, der Regelungen für die Beschränkung von gefährlichen Stoffen und Stoffgruppen festlegt. Erfahren Sie in diesem Artikel, was konkret in REACH Anhang XVII geregelt ist, was ein Eintrag in dieser Liste bedeutet und was Unternehmen tun sollten, wenn sie einen der aufgelisteten Stoffe herstellen, importieren oder in ihren Produkten verwenden.

Was ist Anhang XVII der REACH Verordnung?

Anhang XVII der REACH Verordnung ist auch bekannt als REACH Anhang 17 oder REACH Annex XVII. Es handelt sich dabei um eine Richtlinie, die spezifische Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung der aufgelisteten gefährlichen Stoffe, Verbindungen und Stoffgruppen auflistet. Auch Stoffe und Gemische, die eine bestimmte Kennzeichnung nach EU-Verordnung 1272/2008 (CLP-Verordnung) aufweisen, sind aufgeführt. Von den aufgelisteten Gefahrstoffen geht ein unangemessenes Risiko für die menschliche Gesundheit, die Sicherheit oder die Umwelt aus. Deshalb kann das Herstellen, Inverkehrbringen und Verwenden dieser Stoffe, Gemische und Erzeugnisse limitiert oder sogar untersagt werden. Die Beschränkungen können vielfältig sein, von der Begrenzung der Konzentration bestimmter Stoffe in Erzeugnissen bis hin zum vollständigen Verbot einiger gefährlicher Substanzen. Das Ziel ist es, Mensch und Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen der aufgeführten Gefahrstoffe zu schützen.

Um einen Stoff, eine Stoffgruppe oder einen Stoff als Teil eines bestimmten Gemischs in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufzunehmen, arbeiten die Mitgliedsstaaten der EU bzw. die ECHA (Europäische Chemikalien Agentur) ein entsprechendes Dossier aus und reichen dieses bei der EU-Kommission ein. Das Dossier soll aufzeigen, dass ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt besteht, dem sich die europäische Gemeinschaft annehmen muss. Zudem muss das Dossier Vorschläge für Maßnahmen enthalten, die das Risiko für die Gesundheit, Sicherheit und Umwelt reduzieren, sowie Aussagen zu den sozioökonomischen Auswirkungen dieser Maßnahmen. Die endgültige Entscheidung, ob ein Stoff bzw. eine Stoffgruppe in den REACH Anhang XVII aufgenommen wird, trifft die Kommission in einem komplexen Verfahren auf Grundlage des Dossiers und eines sogenannten „Background Documents“. Außerdem werden die Stellungnahmen der Ausschüsse für Risikobeurteilung und für sozioökonomische Analyse zur Entscheidungsfindung herangezogen, die wissenschaftliche Begründungen für Beschränkungsvorschläge enthalten.

Von Einschränkungen betroffene Stoffe und Stoffgruppen

industrielandschaftDie aktuelle Liste der Stoffe und Beschränkungen kann auf der Website der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) eingesehen werden. Die Liste wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert und enthält aktuell 72 Substanzen bzw. Einträge (Stand: 29.08.2023). Der REACH-CLP-Biozid-Helpdesk der BAUA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) stellt eine übersichtliche, deutschsprachige Auflistung der Stoffe und Beschränkungen zur Verfügung.

Von den Einschränkungen gemäß Anhang XVII ausgenommen sind:

  • Stoffe, die für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung verwendet werden
  • Stoffe, auf die gemäß Artikel 2 generell die REACH-Verordnung nicht angewendet wird (z.B. radioaktive Substanzen)
  • Stoffe, die in kosmetischen Produkten verwendet werden, solange sie nur hinsichtlich Risiken für die menschliche Gesundheit geregelt sind, wie in der Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG festgelegt

Nicht ausgenommen sind Stoffe, die im Rahmen der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung (PPORD) verwendet werden, insofern im Anhang XVII nicht ausdrücklich eine Ausnahme vermerkt ist.

Welche Folgen hat der Eintrag eines Stoffes oder einer Stoffgruppe in Anhang 17?

Erzeugnisse, die Substanzen enthalten, die in REACH Anhang 17 aufgeführt sind, können strengen Beschränkungen unterliegen. In einigen Fällen ist dies abhängig von Verwendungsart oder Konzentration des Stoffes, in anderen Fällen ist die Herstellung oder Verwendung eines Stoffes gänzlich untersagt.

Folgende Beschränkungen können in REACH Anhang XVII für Stoffe oder Stoffgruppen festgelegt werden

  • Beschränkungen bezüglich gefährlicher Stoffe oder Stoffgruppen:
    • Beschränkungen der Verwendung spezifischer gefährlicher Stoffe in Erzeugnissen, z.B. bestimmte Flammschutzmittel oder krebserregende Stoffe.
    • Begrenzung der Konzentration gefährlicher Stoffe in Produkten, um Expositionen zu minimieren, wie z.B. Schwermetalle in Spielzeug.
  • Beschränkungen für bestimmte Verwendungen:
    • Verbote oder Einschränkungen der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in bestimmten Anwendungen, beispielsweise für kosmetische Produkte oder Spielzeuge.
    • Verwendungsbeschränkungen für gefährliche Stoffe in Bauprodukten, um die Gesundheit der Menschen zu schützen.
  • Beschränkungen zur Emissionsminderung:
    • Begrenzung der Freisetzung gefährlicher Stoffe aus Produkten oder Erzeugnissen, z.B. um die Luftqualität zu verbessern.
    • Reduktion der Emission von gefährlichen Substanzen aus Kraftfahrzeugen oder Motoren.
  • Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen:
    • Forderungen nach spezifischen Warnhinweisen oder Etikettierungen auf Produkten, um nachgeschaltete Anwender über potenzielle Risiken zu informieren.
    • Verpflichtung zur Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern, um in der gesamten Lieferkette den sicheren Umgang mit gefährlichen Chemikalien zu gewährleisten.
  • Beschränkungen in besonderen Anwendungsbereichen:
    • Vorschriften zur Vermeidung der Verwendung gefährlicher Stoffe in elektronischen Geräten, um Elektroschrott sicherer zu machen.
    • Einschränkungen für die Verwendung von gefährlichen Chemikalien in Textilien und Lederwaren, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.
  • Beschränkungen aufgrund spezifischer Gefährdungen:
    • Verbot von gefährlichen Stoffen aufgrund ihrer besonderen Gefährlichkeit, wie beispielsweise stark krebserregende oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe.
    • Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen aufgrund ihrer Umweltauswirkungen, wie z.B. schädlicher Einfluss auf Wasserorganismen.

Was sollten Unternehmen tun, wenn sie Stoffe oder Stoffgruppen dieser Liste verwenden?

Mann am Laptop überprüft den REACH Anhang XVII

Verwenden Unternehmen Stoffe, Stoffgruppen oder Verbindungen aus REACH Anhang XVII in ihren Produkten, sollten sie eine umfassende Bewertung ihrer Rezepturen durchführen, um sicherzustellen, dass alle Beschränkungen und Anforderungen eingehalten werden. Dazu sollten sie zunächst prüfen, welche Beschränkungen konkret vorliegen. Denn: Anders als beispielsweise bei Anhang XIV oder der REACH Kandidatenliste sind die Stoffe und ihre Beschränkungen in der Richtlinie nicht einzeln aufgelistet, sondern teilweise zusammengefasst zu Stoffgruppen. Außerdem müssen für jeden Eintrag die genauen Beschränkungen studiert werden, da für unterschiedliche Anwendungsfälle auch unterschiedliche Beschränkungen gelten können. Dadurch ist eine genaue Überprüfung der Konzentrationen, Verwendungsbedingungen und eventuellen Ausnahmen erforderlich.

Wann eine Substitutionsprüfung sinnvoll ist

Eine Substitutionsprüfung für Gefahrstoffe kommt immer dann in Betracht, wenn ein Gemisch oder Erzeugnis auf einer Rezeptur basiert, die verwendungsbeschränkte Substanzen enthält. Ziel des Substitutionsverfahrens ist es, Gefahrstoffe durch einen alternativen Stoff, ein Gemisch oder ein Erzeugnis zu ersetzen, die insgesamt zu einer geringeren Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt führen. Eine effektive Substitutionsprüfung erfordert eine gründliche Analyse der chemischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekte. Der Vorteil: Indem Unternehmen gefährliche oder eingeschränkte Stoffe durch sicherere Alternativen ersetzen, können sie nicht nur Compliance mit den aktuellen Beschränkungen sicherstellen, sondern auch die langfristige Nachhaltigkeit ihrer Produkte fördern. Wichtig dafür ist das nötige Fachwissen der EHS-Manager sowie eine produktive Softwarelösung, in der alle aktuellen und umfassenden Datenbanken enthalten sind.

Lisam unterstützt EHS-Manager bei der Einhaltung der Richtlinie

Unsere EHS-Management-Software ExESS® unterstützt Sie bei der Anpassung an aktuelle Beschränkungen aus REACH Anhang XVII. Dank der integrierten und stets aktuellen Datenbanken können Sie jederzeit schnell und sicher abgleichen, welche Stoffe und Stoffgruppen in Anhang 17 der REACH Verordnung aufgenommen wurden. Die detaillierten Stoffdatenbanken beinhalten sämtliche Informationen zu einem Stoff – so können Sie bei Bedarf schnell erfassen, ob und in welcher Konzentration Ihr Produkt verwendungsbeschränkte Stoffe enthält. Zudem beinhaltet die Software die Sicherheitsdatenblätter für sämtliche Stoffe und Erzeugnisse und bietet einfache Möglichkeiten zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Mit wenigen Klicks können Sie die Sicherheitsdatenblätter für diese Stoffe, Gemische und Erzeugnisse anpassen und verteilen.

Sie möchten mehr über die Software und ihre Möglichkeiten erfahren oder Sie wünschen eine umfassende Beratung? Kontaktieren Sie die Experten in unserem Help Desk telefonisch unter +49 (0) 30 555 74 79 70 oder über unser Kontaktformular! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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