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Ende der Übergangsfrist: PCN-Pflicht gemäß ECHA gilt ab 2025 verbindlich

veröffentlicht am: 23. Januar 2025
Ende der Übergangsfrist: PCN-Pflicht gemäß ECHA gilt ab 2025 verbindlich

Seit dem 01.01.2025 gilt für sämtliche Gefahrstoffe und gefährlichen Gemische die Pflicht zur harmonisierten Produktmeldung (PCN) gemäß ECHA. Damit ist die Übergangsfrist auch für Gemische, die bis zum 31.12.2020 über das nationale Format „XProduktmeldung“ eingereicht wurden, abgelaufen. Welche Regelungen nun verbindlich gelten, wie die PCN-Meldung gemäß ECHA erfolgen muss und was Sie ab sofort beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist die PCN?

„PCN“ steht für „Poison Centre Notification“, also eine Produktmeldung an Giftnotrufzentralen (Poison Centres). Im Rahmen dieser Mitteilung muss ein Hersteller beispielsweise die Zusammensetzung der Rezeptur von Gemischen sowie deren Gefahrenklassifizierung angeben. Ziel ist es, den Giftnotrufzentralen im Notfall detaillierte Informationen zu einem Produkt bereitzustellen. Auch Änderungen an bestehenden Produkten, wie Anpassungen der Zusammensetzung oder Marktrücknahmen, müssen gemäß ECHA über eine PCN-Meldung erfolgen. Die harmonisierte Produktmeldung ersetzt nationale Meldeformate und sorgt für eine einheitliche Handhabung innerhalb der EU.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für die Meldung?

Die gesetzliche Grundlage für die PCN-Meldung ist die CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) in Verbindung mit Anhang VIII. Dieser regelt die Anforderungen an die harmonisierte Meldung von gefährlichen Gemischen. Zuständig für die Umsetzung und Einhaltung dieser Verordnung ist die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Anhang VIII der CLP Verordnung beschreibt detailliert, welche Informationen zur Gefahrenkommunikation erforderlich sind und wie diese bereitzustellen sind. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Daten über das von der ECHA bereitgestellte zentrale Submission-Portal einzureichen, um sicherzustellen, dass die Giftnotrufzentralen in allen Mitgliedstaaten auf einheitliche und vollständige Informationen zugreifen können.

Für wen und was gilt die PCN-Pflicht ab 2025?

Die PCN-Pflicht gilt für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler, die gefährliche Gemische innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Verkehr bringen. Dazu gehören Gemische, die aufgrund ihrer physikalischen, gesundheitlichen oder Umweltgefahren einer Kennzeichnungspflicht nach CLP-Verordnung unterliegen.

Ab dem 01.01.2025 endet zudem die Übergangsfrist für Gemische, die bis zum 31.12.2020 im nationalen Format, beispielsweise der „XProduktmeldung“, eingereicht wurden. Dies betrifft insbesondere Gemische, die vor dem Inkrafttreten der harmonisierten PCN-Regelungen gemeldet wurden. Ab sofort müssen alle Meldungen über das zentrale ECHA-Submission-Portal erfolgen und den Anforderungen des Anhangs VIII der CLP-Verordnung entsprechen.

Die PCN-Pflicht gilt dabei nicht nur für Endprodukte, sondern auch für sogenannte „untergeordnete Gemische“, die in anderen Produkten enthalten sind, sofern diese gefährlich sind. Bereits seit 2021 unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie z. B. Produkte für den Endverbraucher oder industrielle Anwendungen, der PCN-Pflicht. Ab 2025 erweitert sich diese Verpflichtung auf alle gefährlichen Gemische, unabhängig von ihrer Verwendung oder ihrem Verwendungsort. Selbst Produkte in kleinen Mengen oder für spezielle Nischenanwendungen müssen gemeldet werden, sofern sie gefährlich sind.

Die Nichteinhaltung der PCN-Pflicht kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Dazu gehören Sanktionen durch die zuständigen Behörden sowie potenzielle Haftungsrisiken im Notfall, wenn unvollständige Informationen bereitgestellt wurden. Unternehmen sollten sich daher proaktiv mit den Anforderungen auseinandersetzen, um die fristgerechte Einreichung sicherzustellen.

Wie funktioniert die PCN-Meldung gemäß ECHA?

Format der Meldung

Die PCN-Meldung muss im IUCLID-Format erfolgen, das von der ECHA bereitgestellt wird. Dieses Format ermöglicht eine standardisierte Übermittlung der notwendigen Daten. Die Meldung erfolgt über das zentrale ECHA-Submission-Portal. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle erforderlichen Felder vollständig und korrekt ausgefüllt sind, da unvollständige Meldungen zur Ablehnung führen können.

Bestandteile der Meldung

Eine PCN-Meldung umfasst unter anderem folgende Angaben:

  • Produktidentifikation: Handelsnamen, UFI-Code (Unique Formula Identifier) und andere relevante Produktinformationen.
  • Zusammensetzung: Detaillierte Angaben zu Inhaltsstoffen, deren Konzentrationen und Klassifizierung.
  • Gefahrinformationen: Einstufung nach CLP-Verordnung sowie Sicherheits- und Gefahrenhinweise.
  • Verwendungszweck: Informationen zur vorgesehenen Nutzung des Produkts.
  • Kontaktinformationen: Angaben zum meldenden Unternehmen und gegebenenfalls einem Notfallkontakt.

Vorbereitung der Daten

Unternehmen sollten frühzeitig sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Informationen zur Rezeptur, Gefahrenklassifizierung und Nutzung ihrer Produkte bereithalten. Eine genaue Dokumentation und Abstimmung zwischen den beteiligten Abteilungen (z. B. Produktion, Compliance, EHS) ist essenziell.

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein Schlüsselbestandteil der PCN-Meldung. Dieser 16-stellige Code stellt die eindeutige Verknüpfung zwischen Produkt und Meldung sicher. Der UFI muss gut sichtbar auf dem Produktetikett angebracht sein. Eine gut strukturierte EHS-Management-Software unterstützt Sie bei der Vorbereitung, Erstellung und der Übermittlung der Daten an die zuständigen Stellen.

Mann sitzt am Laptop und lächelt glücklich in die Kamera – die PCN-Meldung erledigt er ganz einfach

Lisam unterstützt Sie bei der Erstellung von UFI-Codes und bei der PCN-Meldung

Die Einhaltung der PCN-Pflicht gemäß ECHA ist ab 2025 für alle Unternehmen, die gefährliche Gemische herstellen, ein zentraler Bestandteil der Produktsicherheits- und Compliance-Strategie. Eine sorgfältige Vorbereitung, die Nutzung der bereitgestellten Tools und die enge Zusammenarbeit innerhalb des Unternehmens helfen, die Anforderungen effizient umzusetzen und rechtliche Risiken zu minimieren.

Mithilfe unserer umfassenden EHS-Management-Software ExESS® und PubliChem erzeugen Sie mühelos UFI-Codes, erstellen mit wenigen Klicks die erforderlichen Dossiers im PCN-Format und reichen diese bei der ECHA und den zuständigen Stellen ein. Verwalten Sie Sicherheitsdatenblätter, Bestände, Rezepturen und alle notwendigen Daten schnell und einfach in der Software. Mithilfe von ExESS® und PubliChem wird die Verwaltung von Meldungen an die Giftnotrufzentralen sowie die UFI-Code-Erzeugung einfach wie nie. Unsere moderne Software-Lösung ermöglicht es Ihnen, den eindeutigen Rezepturidentifikator (UFI) sowie sämtliche gesetzlich geforderten Informationen im PCN-Format effizient bereitzustellen und ans Benachrichtigungsportal der ECHA weiterzuleiten.

Sie haben noch Fragen zur PCN-Pflicht gemäß ECHA, zur Meldung an die Giftnotrufzentralen oder zum Format der PCN-Meldung? Setzen Sie auf unsere kompetente Beratung und kontaktieren Sie uns telefonisch unter der +49 (0) 30 555 74 79 70! Gern können Sie auch online unser Kontaktformular nutzen.


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