Aktuelles
Die H- und P-Sätze sind zentrale Bausteine des Globally Harmonized System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen und gefährlichen Chemikalien. Sie dienen der klaren Kommunikation von Risiken und Schutzmaßnahmen, die mit bestimmten Stoffen und Gemischen verbunden sind. Die H-Sätze (Hazard Statements) beschreiben die spezifischen Gefahren, die von einem Stoff oder Gemisch ausgehen können, während die P-Sätze (Precautionary Statements) Hinweise zur sicheren Handhabung und zum Schutz von Mensch und Umwelt geben. Beide Satzarten sind international normiert und finden Anwendung in Sicherheitsdatenblättern, auf Behältern und in Kennzeichnungsvorschriften.
Die Einstufung der Gefährlichkeit eines Stoffes erfolgt auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und gemäß der CLP-Verordnung (Classification, Labeling and Packaging), die die GHS-Regeln in der EU umsetzt. Sowohl bei der Produktion von Gefahrstoffen als auch bei deren Lagerung, Transport und Anwendung sind die H- und P-Sätze unverzichtbar, um eine sichere Handhabung zu gewährleisten. Sie decken ein breites Spektrum an Risiken ab, wie z. B. Hautkontakt, Einatmen von Gasen und die Gefahr von Explosionen. Hersteller, Importeure und Anwender sind gesetzlich verpflichtet, die korrekte Kennzeichnung der Stoffe sicherzustellen. Erfahren Sie mehr zu den H- und P-Sätzen und welche Pflichten sich daraus für Hersteller, Importeure und Anwender von gefährlichen Stoffen und Erzeugnissen ergeben.
Die H- und P-Sätze sind fester Bestandteil der globalen Gefahrenkommunikation und des internationalen Gefahrenrechts. Die H-Sätze (Hazard Statements) sind kurze Sätze, die über die konkreten Gefahren eines Stoffes – etwa gesundheitliche Auswirkungen bei Einatmen, Haut- oder Augenkontakt – informieren. Die P-Sätze (Precautionary Statements) liefern Sicherheitshinweise zum Umgang mit Gefahrstoffen, wie das Tragen geeigneter Schutzkleidung oder das Einholen ärztlichen Rats bei Kontakt mit gefährlichen Stoffen. Beide Satz-Arten sind codiert mit dem Buchstaben H bzw. P gefolgt von einer dreistelligen Nummer. Diese gibt Aufschluss über die Gefahrengruppe bzw. die Gruppe der Sicherheitshinweise. Jeder H- und P-Satz beinhaltet zudem einen standardisierten Satz, der in mehreren Sprachen verfügbar ist und über die konkreten Gefahren bzw. Sicherheitshinweise für den konkreten Stoff oder das konkrete Gemisch informiert.
Rechtlich basieren die H- und P-Sätze auf der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung), die das Globally Harmonized System (GHS) der Vereinten Nationen in der EU umsetzt. Auch die weiter unten erwähnten EUH-Sätze werden in dieser Verordnung aufgezählt. Die verschiedenen Satzarten finden sich in der CLP-Verordnung an folgenden Stellen:
Die CLP-Verordnung verpflichtet Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender, gefährliche Stoffe und Gemische entsprechend der jeweiligen Gefährdung zu kennzeichnen. In Sicherheitsdatenblättern, auf Verpackungen und Behältern müssen sowohl die Gefahrenhinweise (H-Sätze) als auch die Sicherheitshinweise (P-Sätze) klar und deutlich angegeben sein. Ergänzend dazu gibt es die EUH-Sätze, die in der EU zusätzliche Gefahrenhinweise abdecken.
Für die Zuweisung von H-, P- und EUH-Sätzen müssen wissenschaftliche Daten und Gefährdungspotenziale eines Stoffes oder Gemischs schlüssig belegt sein. Das bedeutet, dass toxikologische und physikalische Eigenschaften, wie z.B. gesundheitliche oder umweltbezogene Gefahren, durch ausreichende, valide Studien und Daten nachgewiesen sein müssen. Nur wenn diese Gefahren eindeutig belegt sind, können die entsprechenden H-, P- und EUH-Sätze zugeordnet und korrekt in der CLP-Kennzeichnung verwendet werden.
Vor der Einführung der H- und P-Sätze wurden in der EU die sogenannten R- und S-Sätze verwendet. Diese beschränkten sich auf Risiko- und Sicherheitsratschläge und sind vielen Anwendern noch geläufig. Seit der Einführung der CLP-Verordnung im Jahr 2008 wurden die R- und S-Sätze jedoch durch das umfassendere GHS-System abgelöst. Für aktuelle Anwendungen sind die H- und P-Sätze verbindlich, um international eine einheitliche Kommunikation der Gefahren sicherzustellen.
Die H-Sätze (Hazard Statements) decken eine Vielzahl von Gefährdungen ab, darunter physikalische, gesundheitliche und umweltbezogene Risiken. Die H-Sätze sind nach einem klaren Nummerierungssystem geordnet und lassen sich in drei Kategorien einteilen:
Im Folgenden haben wir eine Übersicht über die aktuell gültigen H-Sätze für Gefahrstoffe laut GHS zusammengestellt. Manche dieser Sätze können im Bedarfsfall miteinander kombiniert werden.
Code | Standardisierter Satz / Wortlaut | Signalwort | Ersetzter R-Satz |
H200 | Instabil, explosiv | Gefahr | R2, R3 |
H201 | Explosiv; Gefahr der Massenexplosion | Gefahr | R2 |
H202 | Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke | Gefahr | R2 |
H203 | Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke | Gefahr | R2, R3 |
H204 | Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke | Gefahr | R2, R3 |
H205 | Gefahr der Massenexplosion bei Feuer | Gefahr | R2, R3 |
H220 | Extrem entzündbares Gas | Gefahr | R12 |
H221 | Entzündbares Gas | Gefahr | R12 |
H222 | Extrem entzündbares Aerosol | Gefahr | R12 |
H223 | Entzündbares Aerosol | Gefahr | R10 |
H224 | Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar | Gefahr | R12 |
H225 | Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar | Gefahr | R11 |
H226 | Flüssigkeit und Dampf entzündbar | Achtung | R10 |
H228 | Entzündbarer Feststoff | Achtung | R11 |
H229 | Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten | Achtung | — |
H230 | Kann bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln | Gefahr | R15 |
H231 | Entwickelt bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase | Achtung | R15 |
H240 | Gefahr der Explosion bei Erhitzen | Gefahr | R6 |
H241 | Explosionsgefahr bei Erhitzen | Gefahr | R7 |
H242 | Gefahr der Entzündung bei Erhitzen | Gefahr | R8 |
H250 | Selbstentzündbar an der Luft | Gefahr | R17 |
H251 | Selbstheizfähig; kann sich bei Lagerung entzünden | Achtung | R7, R16 |
H252 | Selbstheizfähig in großen Mengen; kann sich entzünden | Achtung | R16 |
H260 | Entwickelt in Berührung mit Wasser entzündbare Gase, die sich spontan entzünden | Gefahr | R15, R17 |
H261 | Entwickelt in Berührung mit Wasser entzündbare Gase | Achtung | R15 |
H270 | Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel | Gefahr | R8 |
H271 | Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel | Gefahr | R9 |
H272 | Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel | Achtung | R8 |
H280 | Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren | Achtung | — |
H281 | Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder Verletzungen verursachen | Achtung | — |
H290 | Kann gegenüber Metallen korrosiv sein | Achtung | R34, R35 |
H300 | Lebensgefahr bei Verschlucken | Gefahr | R28 |
H301 | Giftig bei Verschlucken | Gefahr | R25 |
H302 | Gesundheitsschädlich bei Verschlucken | Achtung | R22 |
H304 | Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein | Gefahr | R65 |
H310 | Lebensgefahr bei Hautkontakt | Gefahr | R27 |
H311 | Giftig bei Hautkontakt | Gefahr | R24 |
H312 | Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt | Achtung | R21 |
H314 | Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden | Gefahr | R34, R35 |
H315 | Verursacht Hautreizungen | Achtung | R38 |
H317 | Kann allergische Hautreaktionen verursachen | Achtung | R43 |
H318 | Verursacht schwere Augenschäden | Gefahr | R41 |
H319 | Verursacht schwere Augenreizung | Achtung | R36 |
H330 | Lebensgefahr bei Einatmen | Gefahr | R23, R26 |
H331 | Giftig bei Einatmen | Gefahr | R23 |
H332 | Gesundheitsschädlich bei Einatmen | Achtung | R20 |
H334 | Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen | Gefahr | R42 |
H335 | Kann die Atemwege reizen | Achtung | R37 |
H336 | Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen | Achtung | R67 |
H340 | Kann genetische Defekte verursachen | Gefahr | R46 |
H341 | Kann vermutlich genetische Defekte verursachen | Achtung | R68 |
H350 | Kann Krebs verursachen | Gefahr | R45 |
H351 | Kann vermutlich Krebs erzeugen | Achtung | R40 |
H360 | Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen | Gefahr | R60, R61 |
H361 | Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen | Achtung | R62, R63 |
H362 | Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen | Achtung | R64 |
H370 | Schädigt die Organe | Gefahr | R39 |
H371 | Kann die Organe schädigen | Achtung | R68 |
H372 | Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition | Gefahr | R48 |
H373 | Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition | Achtung | R48 |
H400 | Sehr giftig für Wasserorganismen | Achtung | R50 |
H410 | Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung | Achtung | R50/53 |
H411 | Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung | Achtung | R51/53 |
H412 | Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung | Achtung | R52/53 |
H413 | Kann für Wasserorganismen schädliche Langzeitwirkungen haben | Achtung | R53 |
H420 | Schädigt die Gesundheit der Menschen bei längerer oder wiederholter Exposition über die Luft | Achtung | — |
Zusätzlich zu den standardisierten H-Sätzen des GHS-Systems gibt es in der Europäischen Union spezielle Gefahrenhinweise: Die EUH-Sätze. Diese ergänzen die H-Sätze und decken Gefährdungen ab, die das internationale GHS-System nicht vollständig berücksichtigt. EUH-Sätze sind besonders wichtig, um zusätzliche Risiken aufzuzeigen, die von bestimmten Chemikalien und Gemischen ausgehen. Dadurch wird sichergestellt, dass Importeure, Hersteller, Inverkehrbringer und nachgeschaltete Anwender über alle potenziellen Gefahren informiert sind.
Folgende EUH-Sätze gelten aktuell zusätzlich zu den GHS-Sätzen:
Code | Standardisierter Satz / Wortlaut | Signalwort | Ersetzter R-Satz |
EUH001 | Explosiv in trockenem Zustand | Gefahr | R1 |
EUH006 | Explosionsgefahr mit und ohne Luft | Gefahr | R6 |
EUH014 | Reagiert heftig mit Wasser | Gefahr | R14 |
EUH018 | Kann bei der Verwendung explosionsfähige/entzündbare Gas-Luft-Gemische bilden | Achtung | R18 |
EUH019 | Kann explosionsfähige Peroxide bilden | Achtung | R19 |
EUH020 | Kann explosionsfähige gasförmige Stoffe bilden | Achtung | R20 |
EUH029 | Entwickelt giftiges Gas bei Berührung mit Wasser | Gefahr | R29 |
EUH031 | Entwickelt giftiges Gas bei Berührung mit Säure | Achtung | R31 |
EUH032 | Entwickelt sehr giftiges Gas bei Berührung mit Säure | Gefahr | R32 |
EUH044 | Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss | Gefahr | R44 |
EUH066 | Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen | Achtung | R66 |
EUH070 | Giftig bei Berührung mit den Augen | Gefahr | R39-41 |
EUH071 | Giftig bei Einatmen, Berührung mit der Haut und Verschlucken | Gefahr | R39/23/24/25 |
EUH201 | Enthält Blei. Nicht für den Einsatz auf Oberflächen bestimmt, die von Kindern angelutscht oder angefasst werden können | Achtung | — |
EUH201A | Achtung! Enthält Blei | Achtung | — |
EUH202 | Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. | Gefahr | — |
EUH203 | Enthält Chrom(VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen | Achtung | — |
EUH204 | Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen | Achtung | — |
EUH205 | Enthält Epoxidverbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen | Achtung | — |
EUH206 | Achtung! Bei der Verwendung können gefährliche, lungenschädliche Dämpfe entstehen | Achtung | — |
EUH207 | Achtung! Enthält Cadmium. Beim Schweißen können gesundheitsschädliche Dämpfe entstehen. Die Anweisungen des Herstellers beachten. | Achtung | — |
EUH208 | Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen hervorrufen | Achtung | — |
EUH209 | Kann bei der Verwendung explosionsfähige, leichtentzündliche Dampf-/Luftgemische bilden | Achtung | — |
EUH209A | Kann bei der Verwendung explosionsfähige Dampf-/Luftgemische bilden | Achtung | — |
EUH210 | Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich | Achtung | — |
EUH401 | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanweisung einhalten | Achtung | — |
Die P-Sätze (Precautionary Statements) bieten präzise Anweisungen für den sicheren Gefahrstoff-Umgang und ergänzen die H-und EUH-Sätze, indem sie konkrete Schutzmaßnahmen und Handlungsempfehlungen definieren. Sie sind in fünf verschiedene Kategorien unterteilt:
Bei einigen Sätzen gibt es vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügungen. Diese sind bei Angabe des P-Satzes ggf. vom Inverkehrbringer zu ergänzen. Neben den unten aufgelisteten einzelnen P-Sätzen gibt es für manche Sätze Kombinationen.
Die aktuellen, laut GHS gültigen P-Sätze finden Sie in der folgenden Tabelle:
Code | Standardisierter Satz / Wortlaut | Signalwort | Ersetzter S-Satz |
P101 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten | Achtung | S45 |
P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen | Achtung | S2 |
P103 | Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen | Achtung | S46 |
P201 | Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen | Gefahr | S53 |
P202 | Vor Gebrauch alle Sicherheitsvorkehrungen lesen und verstehen | Achtung | S22 |
P210 | Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. | Gefahr | S16 |
P211 | Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen | Gefahr | S15 |
P220 | Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten | Achtung | S33, S60 |
P221 | Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen | Achtung | S33 |
P222 | Nicht gegen Luftfeuchtigkeit ungeschützt lagern | Achtung | — |
P223 | Von Luft fernhalten | Achtung | — |
P230 | Feucht halten | Achtung | — |
P231 | Unter inertem Gas handhaben | Achtung | — |
P232 | Vor Feuchtigkeit schützen | Achtung | S8 |
P233 | Behälter dicht verschlossen halten | Achtung | S7 |
P234 | Nur im Originalbehälter aufbewahren | Achtung | S3 |
P235 | Kühl halten | Achtung | S9 |
P240 | Behälter und zu befüllende Anlage erden | Achtung | S33 |
P241 | Explosionsgeschützte elektrische Geräte/Lüftungsanlagen/Beleuchtung/… verwenden | Achtung | S14, S15 |
P242 | Nur funkenfreies Werkzeug verwenden | Achtung | — |
P243 | Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen | Achtung | S33 |
P244 | Ventile undicht, entfernen oder beschädigen | Achtung | — |
P250 | Nicht schleifen oder schaben | Achtung | — |
P251 | Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch | Achtung | — |
P260 | Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen | Gefahr | S23 |
P261 | Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden | Achtung | S23 |
P262 | Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen | Achtung | S24 |
P263 | Während der Schwangerschaft oder der Stillzeit Kontakt vermeiden | Achtung | — |
P264 | Nach Gebrauch … gründlich waschen | Achtung | S28 |
P270 | Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen | Achtung | S20 |
P271 | Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden | Achtung | S51 |
P272 | Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen | Achtung | S36 |
P273 | Freisetzung in die Umwelt vermeiden | Achtung | S61 |
P280 | Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen | Achtung | S36/37/39 |
P281 | Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden | Achtung | S37 |
P282 | Kälteschutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen | Achtung | — |
P283 | Feuerschutzkleidung tragen | Achtung | — |
P284 | Atemschutz tragen | Achtung | S38 |
P301 | BEI VERSCHLUCKEN: … | Gefahr | S46 |
P302 | BEI KONTAKT MIT DER HAUT: … | Achtung | S28 |
P303 | BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): … | Achtung | — |
P304 | BEI EINATMEN: … | Gefahr | S63 |
P305 | BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: … | Gefahr | S26 |
P306 | BEI KONTAKT MIT KLEIDUNG: … | Gefahr | — |
P307 | BEI Exposition: … | Gefahr | — |
P308 | BEI Exposition oder falls betroffen: … | Gefahr | S45 |
P309 | BEI Exposition oder Unwohlsein: … | Gefahr | S45 |
P310 | Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen | Gefahr | S45 |
P311 | GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen | Achtung | S45 |
P312 | Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen | Achtung | — |
P313 | Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen | Achtung | — |
P314 | Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen | Achtung | — |
P315 | Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen | Gefahr | — |
P320 | Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett) | Achtung | — |
P321 | Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett) | Achtung | — |
P322 | Spezifische Maßnahmen (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett) | Achtung | — |
P330 | Mund ausspülen | Achtung | — |
P331 | KEIN Erbrechen herbeiführen | Gefahr | S62 |
P332 | Bei Hautreizung: … | Achtung | S37 |
P333 | Bei Hautreizung oder -ausschlag: … | Achtung | S37 |
P334 | Betroffene Stelle in kaltes Wasser tauchen | Achtung | — |
P335 | Lose Partikel von der Haut abbürsten | Achtung | — |
P336 | Betroffene Stelle mit kaltem Wasser abspülen | Achtung | — |
P337 | Bei anhaltender Augenreizung: … | Achtung | S39 |
P338 | Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. | Achtung | — |
P340 | Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert | Achtung | S63 |
P341 | Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert | Achtung | — |
P342 | Bei Symptomen der Atemwege: … | Achtung | S38 |
P343 | Bei Hautreizungen: … | Achtung | — |
P351 | Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen | Achtung | — |
P352 | Haut mit Wasser und Seife abwaschen | Achtung | S28 |
P353 | Haut mit reichlich Wasser abwaschen/duschen | Achtung | — |
P361 | Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen | Achtung | S26 |
P362 | Kontaminierte Kleidung ausziehen | Achtung | S27 |
P363 | Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen | Achtung | S27 |
P370 | BEI Brand: … | Gefahr | — |
P371 | BEI Großbrand und großen Mengen: … | Achtung | — |
P372 | Explosionsgefahr bei Brand | Gefahr | — |
P373 | KEIN Löschwasser verwenden | Gefahr | — |
P374 | Brand in Windrichtung löschen | Achtung | — |
P375 | Brand aus sicherer Entfernung löschen | Achtung | — |
P376 | Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich | Achtung | — |
P377 | Brände von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann | Gefahr | — |
P378 | Zum Löschen … verwenden | Achtung | — |
P380 | Umgebung räumen | Achtung | — |
P381 | Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich | Achtung | — |
P390 | Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden | Achtung | — |
P391 | Verschüttete Mengen aufnehmen | Achtung | S59 |
P401 | An einem gut belüfteten Ort aufbewahren | Achtung | S7 |
P402 | An einem trockenen Ort aufbewahren | Achtung | — |
P403 | An einem gut belüfteten Ort aufbewahren | Achtung | — |
P404 | Behälter dicht verschlossen halten | Achtung | S3 |
P405 | Unter Verschluss aufbewahren | Achtung | S1 |
P406 | In korrosionsbeständigem/…Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren | Achtung | — |
P407 | Entflammbare Stoffe separat lagern | Achtung | — |
P410 | Vor Sonnenbestrahlung schützen | Achtung | S15 |
P411 | Bei Temperaturen von nicht mehr als …°C aufbewahren | Achtung | — |
P412 | Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen | Achtung | S9 |
P413 | In Mengen von nicht mehr als … kg/l aufbewahren | Achtung | — |
P420 | Getrennt aufbewahren | Achtung | — |
P501 | Inhalt/Behälter gemäß den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen | Achtung | S56 |
Die H-Sätze haben weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Lieferkette von Chemikalien – von Herstellern und Importeuren bis hin zu Anwendern in der Industrie. Hersteller und Importeure sind gesetzlich verpflichtet, Gefahrstoffe nach den GHS-Vorgaben korrekt zu kennzeichnen. Dazu gehört die Einstufung der Stoffe auf Basis der Gefahren, die sie für Mensch und Umwelt darstellen. Für Anwender bedeutet dies klare Vorgaben für den Arbeitsschutz, wie das Tragen von Schutzkleidung oder das Ergreifen von Notfallmaßnahmen im Fall einer Exposition.
Die H-, EUH- und P-Sätze müssen in Sicherheitsdatenblättern, auf Verpackungen und Behältern sowie in Betriebsanweisungen angegeben werden, um eine klare, kontinuierliche Kommunikation der Gefahren und Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Hersteller, Importeure und Anwender sind verpflichtet, sich laufend über Aktualisierungen der CLP-Verordnung und der entsprechenden Sätze zu informieren. Änderungen müssen umgehend in den Kennzeichnungen und internen Prozessen umgesetzt werden, um die Sicherheit und Compliance entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen.
H-Sätze, P-Sätze und EUH-Sätze müssen laut GHS-Regelungen an mehreren Stellen angegeben werden, um die sichere Handhabung von Gefahrstoffen zu gewährleisten. Dies betrifft vor allem:
Es gibt Ausnahmefälle, bei denen die GHS-Sätze und die EUH-Sätze nicht vermerkt werden müssen. Dazu zählen:
Die H- und P-Sätze werden im Rahmen der CLP-Verordnung regelmäßig aktualisiert, jedoch nicht nach einem festen Zeitplan. Diese Aktualisierungen erfolgen in der Regel, wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnisse über chemische Stoffe oder geänderte gesetzliche Anforderungen gibt. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) überwacht und aktualisiert die Liste der H- und P-Sätze, wenn dies aufgrund neuer Informationen über Gefährdungen notwendig ist.
Typische Gründe für eine Aktualisierung sind:
Die letzte größere Anpassung der CLP-Verordnung erfolgte durch die sogenannte 18. ATP (Adaptation to Technical Progress) im Jahr 2022. Hersteller und Importeure müssen sich regelmäßig über solche Änderungen informieren, um sicherzustellen, dass ihre Gefahrstoffkennzeichnungen immer aktuell sind.
In unserer umfassenden EHS-Management-Software ExESS® sind alle EUH-, H- und P-Sätze in den umfassenden Datenbanken enthalten. Diese beinhalten den Code, die Standardsätze in über 50 Sprachen, Signalwörter und Gefahren-Piktogramme – inklusive möglicher Kombinationen innerhalb der GHS-Sätze. Sobald die Sätze angepasst werden oder neue GHS-Sätze hinzukommen, aktualisieren wir umgehend die Datenbanken und stellen sie den Nutzern unserer Software zur Verfügung. So ist sichergestellt, dass Sie jederzeit entsprechend der aktuellen regulatorischen Anforderungen arbeiten.
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