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ECHA veröffentlicht neue Aktualisierung der REACH-Kandidatenliste

veröffentlicht am: 21. Januar 2025 | zuletzt aktualisiert am: 21. Februar 2025
ECHA veröffentlicht neue Aktualisierung der REACH-Kandidatenliste

Die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verwaltete Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) ist am 21. Januar 2025 aktualisiert worden. Diese Liste identifiziert Stoffe, die ein erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen, und dient als wichtiges Instrument für die REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Daher sind diese Aktualisierungen für die Förderung eines sichereren Chemikalienmanagements in allen Branchen und für die Einhaltung der Vorschriften von wesentlicher Bedeutung.

5 neue Stoffe und 1 Aktualisierung

In dieser Aktualisierung enthält die Kandidatenliste 5 neue Stoffe und 1 aktualisierten Stoff, womit sich die Gesamtzahl der besonders besorgniserregenden Stoffe auf 247 erhöht. Die Neuzugänge sind:

  • 6-[(C10-C13)-Alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-Dioxopyrrolidin-1-yl]hexansäure (CAS: 2156592-54-8)
  • O,O,O-Triphenylphosphorothioat (CAS: 597-82-0)
  • Octamethyltrisiloxan (CAS-Nr.: 107-51-7)
  • Perfluamin (CAS-Nr.: 338-83-0)
  • Reaktionsmasse von: Triphenylthiophosphat und tertiär-butylierte Phenylderivate (CAS: 192268-65-8)
  • Der Stoff Triphenylphosphat (CAS: 115-86-6) wurde außerdem aktualisiert.

Diese Stoffe wurden auf ihre gefährlichen Eigenschaften hin bewertet, darunter Karzinogenität, Persistenz und endokrine Störungen, was die Bedeutung einer kontinuierlichen Überwachung und Einhaltung der Vorschriften noch einmal verdeutlicht.

Verantwortlichkeiten für Unternehmen

Für Unternehmen bringt die Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste unmittelbare rechtliche Verpflichtungen mit sich:

  • Portfolio-Bewertung: Bewerten Sie Ihre Produkte auf besonders besorgniserregende Stoffe, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
  • Sicherheitsdatenblätter (SDB): Aktualisieren Sie die SDB, damit sie den neuesten gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Kommunikation in der Lieferkette: Benachrichtigen Sie Ihre Kunden, wenn ein Artikel SVHCs über dem Schwellenwert von 0,1 Gewichtsprozent enthält.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen führen und das Vertrauen innerhalb der Lieferkette untergraben. Um diese Risiken zu vermeiden, ist es wichtig, proaktiv zu handeln.

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