Aktuelles
Im Februar 2020 wurden neue Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften für Titandioxid (TIO2) eingeführt. Ab dem 1. Oktober 2021 muss der Stoff als krebserregend eingestuft werden, wenn er eingeatmet wird (Carc. 2, H351 (Einatmen)).
Um Unternehmen und nationale Behörden bei der korrekten Kennzeichnung von TiO2-haltigen Gemischen zu unterstützen, hat die ECHA in Zusammenarbeit mit der zuständigen deutschen Behörde (BAuA), der Europäischen Kommission und dem Netzwerk der nationalen Helpdesks (HelpNet) einen neuen Leitfaden entwickelt.
Der Leitfaden zur Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid ist hier verfügbar: https://echa.europa.eu/fr/-/updated-application-for-authorisation-formats
Die ausführliche Ankündigung der ECHA finden Sie hier: https://echa.europa.eu/fr/-/new-guide-available-on-classifying-and-labelling-titanium-dioxide
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