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Aktualisierung der PIC-Verordnung tritt bald in Kraft

veröffentlicht am: 1. Januar 2025 | zuletzt aktualisiert am: 21. Februar 2025
Aktualisierung der PIC-Verordnung tritt bald in Kraft

Im Oktober veröffentlichte die Europäische Kommission eine Aktualisierung der Verordnung (EU) Nr. 649/2012, die die Aus- und Einfuhr von gefährlichen Chemikalien regelt. Damit werden weitere Pestizide und Industriechemikalien einbezogen.

Mit dieser Änderung werden die weltweiten Bestrebungen zur Überwachung und Kontrolle des Handels mit gefährlichen Stoffen durch das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (Prior Informed Consent – PIC) verstärkt.

Wichtige Aktualisierungen

  • Mehrere Pestizide und Industriechemikalien wurden in Anhang I, Teile 1 und 2 der Verordnung aufgenommen, so dass nun Ausfuhrnotifikationen und die ausdrückliche Zustimmung der einführenden Länder erforderlich sind.
  • Die Exporteure müssen nun die vorherige Zustimmung der einführenden Länder einholen, bevor sie diese neu aufgelisteten Chemikalien ausführen.

Es bleiben weniger als zwei Monate bis zum Inkrafttreten der aktualisierten PIC-Verordnung am 1. März 2025!

Ist Ihr Unternehmen bereit, die neuen Anforderungen zu erfüllen?

Weitere Einzelheiten finden Sie in der offiziellen Veröffentlichung unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ%3AL_202403199

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